Die Festzeltvermietung der Jungwacht Malters

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Zelte und Mietmobiliar unterstehen den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere solche, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

Unsere Offerten sind freibleibend. Als definitive Auftragserteilung gilt die Unterzeichnete Mietvertrag. Bis dahin behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Beim Rucktritt vom Auftrag, unabhängig vom Grund, werden für unsere Aufwendungen und den Vermietungs-Ausfall folgende Ansätze in Rechnung gestellt:

  • Bis einen Monat vor Auftragsbeginn: 30% der Auftragssumme
  • Weniger als einen Monat vor Auftragsbeginn: 60% der Auftragssumme

Der Mietpreis ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

Das von uns gelieferte Material bleibt das Eigentum der Vermieter, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden, es darf nicht ohne unsre schriftliche Zustimmung zu einem anderem Zweck verwendet, untervermietet oder umgestellt werden. Die gesamte Infrastruktur und das Mobiliars untersteht während der Mietdauer der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Endkunden (unterzeichneter Name).

Das Mietmaterial ist vom Vermieter gegen Feuer und Elementarschäden versichert. Für allfällige andere Schäden oder Verluste haftet der Mieter.
Die kantonalen feuerpolizeilichen Weisungen, insbesondere für Dekoration, Gasheizung, Rauchzeugresten etc, sind unbedingt zu beachten. Weisungsblätter sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.
Im Zelt darf kein Feuer gemacht werden und es dürfen keine Gegenstände mit Klebband am Festzelt befestigt werden (Klebreste).
Bei Verunreinigung des Materials wird dieses vom Mieter gereinigt. Ansonsten zahlt der Mieter zusätzlich die Reinigung durch den Vermieter. Der zusätzliche Preis von der Reinigung ist je nach Aufwand berechnet.
Bei Beschädigung infolge unsachgemässer Handhabung und / oder bei den aufgeführten Schäden verrechnen wir den Neupreis des beschädigten Materials abzüglich 20% Minderwert für gebrauchtes Material.

Die Zelte sind nicht für Schneelast gerechnet, der Mieter hat für eine ausreichende Beheizung bei Schneefall zu sorgen. Bei Sturm oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen muss das Zelt geräumt und abgebrochen werden. Die Wettervorhersagen sind zu beachten und dementsprechend zu Handeln. Der Vermieter kann nicht für den Ausfall belangt werden.

Je nach Bodenbeschaffenheit und Gelände kann der Preis varieren. Die Montagen werden gemäss Vertrag erfüllt.
Bewilligungen für den Aufbau des Mietobjektes sind durch den Mieter einzuholen. Der Mieter gewährleistet die Zufahrt zum Bauplatz des Mietobjektes mit Transportfahrzeugen. Die Haftung für das Mietobjekt geht mit dem Transport an den Mieter über.
Die Verankerung mit Ankereisen unseres Zeltes ist Bedingung für die Sicherheit. Sofern dies aus Bautechnischen Gründen nicht möglich ist, klärt der Mieter die Möglichkeiten der Fixierung ab. Bei ungenügender Verankerung/ Fixierung lehnt der Vermieter sämtliche Haftungen ab.

Mit der Unterzeichnung der Mietbestätigung erklärt sich der Mieter mit den allgemeinen Vertragsbedingungen der Festzeltvermietung der Jungwacht Malters einverstanden.