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Allgemeine VertragsbedingungenZelte und Mietmobiliar unterstehen den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere solche, die in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters enthalten sind, sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Alle Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Unsere Offerten sind freibleibend. Als definitive Auftragserteilung gilt die Unterzeichnete Mietvertrag. Bis dahin behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Beim Rucktritt vom Auftrag, unabhängig vom Grund, werden für unsere Aufwendungen und den Vermietungs-Ausfall folgende Ansätze in Rechnung gestellt:
Der Mietpreis ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Das von uns gelieferte Material bleibt das Eigentum der Vermieter, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden, es darf nicht ohne unsre schriftliche Zustimmung zu einem anderem Zweck verwendet, untervermietet oder umgestellt werden. Die gesamte Infrastruktur und das Mobiliars untersteht während der Mietdauer der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht des Endkunden (unterzeichneter Name). Das Mietmaterial ist vom Vermieter gegen Feuer und Elementarschäden
versichert. Für allfällige andere Schäden oder Verluste haftet
der Mieter.
Die Zelte sind nicht für Schneelast gerechnet, der Mieter hat für eine ausreichende Beheizung bei Schneefall zu sorgen. Bei Sturm oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen muss das Zelt geräumt und abgebrochen werden. Die Wettervorhersagen sind zu beachten und dementsprechend zu Handeln. Der Vermieter kann nicht für den Ausfall belangt werden.
Je nach Bodenbeschaffenheit und Gelände kann der Preis varieren.
Die Montagen werden gemäss Vertrag erfüllt.
Mit der Unterzeichnung der Mietbestätigung erklärt sich der Mieter mit den allgemeinen Vertragsbedingungen der Festzeltvermietung der Jungwacht Malters einverstanden.
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